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Beitritt der Schweiz zu den Schengen/Dublin-Abkommen Eine Betrachtung aus liberaler Sicht

Anyone who trades liberty for security deserves neither liberty nor security.

(Wer Freiheit gegen Sicherheit eintauscht, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.)

Benjamin Franklin

Einleitung

Seit der massiven Verwerfung der Initiative „Ja zu Europa“ und der klaren Annahme der bilateralen Abkommen I gilt der bilaterale Weg als massge-schneiderte Lösung für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Ein EU-Beitritt steht zurzeit nicht zur Diskussion und die guten Beziehungen mit der EU, vor allem im Handelsbereich, scheinen dadurch auch nicht beeinträchtigt.1

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitglieder der EU steht in Übereinstimmung mit diesem bilateralen Weg, da sie ja die Vertragsfreiheit auf die neuen Mitgliedstaaten ausdehnt und mit der Hoffnung auf positive wirtschaftliche Auswirkungen verbunden ist.2 Desgleichen stellt das Abkommen über die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte einen Fortschritt in Richtung Freihandel dar. Weitere Übereinkünfte mit der EU im Rahmen der bilateralen Abkommen II sind – wenn auch diskutabel wegen der daraus entstehenden Kosten – gleichermassen als Ausdruck des Willens aufzufassen, auf gewissen Gebieten mit der EU zusammenzuarbeiten ohne sich politisch einbinden zu lassen.

Beim Schengen/Dublin-Abkommen jedoch hat der Bundesrat den bilateralen Weg in Richtung einer Integration in die EU verlassen. Er ist von sich aus als Antragsteller aufgetreten, was seine Verhandlungsposition beispielsweise bei der Besteuerung der Zinserträge schwächte. Die Öffnung der Grenzen (mit den damit verbundenen flankierenden Massnahmen), die Teilnahme am Schengen Information-System (SIS) und die Revision des Waffengesetzes bilden den Kern der zu führenden Debatte über das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit in Bezug auf die Individualrechte, den fiskalischen und insti-tutionellen Wettbewerb sowie den Freihandel.

1. Auswirkungen auf die Individualrechte

1.1 Grenzen, Freiheit und Sicherheit

„Im Falle eines Beitritts zu Schengen würde die Schweiz die statische Personenüberwachung an den Grenzen mit den sie umgebenden Staaten aufheben und die beweglichen Polizeikontrollen im Inneren ihres Territoriums verstärken.“ 3

Die Aufhebung der Grenzen ist aus freiheitlicher Perspektive eine schöne Vorstellung; doch gilt es auch zu beachten, unter welchen Bedingungen dies geschehen soll und welcher Preis zu bezahlen ist, einerseits für die Freiheit und andererseits für die Sicherheit.

1.1.1 Bewegungsfreiheit oder Polizeistaat?

Wenn eine Grenze in der Tat ein Hindernis der Bewegungsfreiheit darstellt, so ist diese Freiheit dennoch garantiert – oder muss es sein im Rahmen der Rechte von Person und Eigentum – wenn die Grenze einmal überschritten ist. Nun ersetzen im Schengen-Raum „mobile Polizeikontrollen“ die Grenzkon-trollen. Das hat zur Folge, dass grundsätzlich jede Person angehalten und kontrolliert werden kann, selbst wenn sie gar keine Grenze überschritten hat. So gesehen, werden die Grenzen, das heisst die Kontrollen der Grenzgänger allgegenwärtig.

„Die Tatsache, dass in der Schweiz keine Verpflichtung besteht, eine Identitätskarte auf sich zu tragen, könnte einige Probleme schaffen. Eine Änderung ist auf diesem Gebiet jederzeit vorstellbar.“ 4

Permanente Kontrollen stellen eine Einschränkung der individuellen Freiheit dar, zumal die Schweizer Bürger verpflichtet würden, stets einen Identitäts-ausweis auf sich zu tragen, sich also für die Anwesenheit im eigenen Land zu rechtfertigen. Hier liegt ein Widerspruch vor. Ein Pass wäre nicht mehr erfor-derlich, um sich in Europa frei zu bewegen, während man einen Identitäts-ausweis benötigen würde, um sich im eigenen Land aufzuhalten.

Staatliche Bürokratien neigen dazu, nicht nur Sachen, sondern auch Menschen zu nummerieren, zu fichieren und zu kontrollieren. Gewisse Länder, wie die USA oder Grossbritannien, haben bislang darauf verzichtet, eine nummerierte nationale Identitätskarte einzuführen. In Japan stiess die Nummerierung aller Bürger im Jahr 2002 auf starken Widerstand. In der Schweiz zeigte sich anlässlich der Fichen-Affäre das gesunde Misstrauen gegenüber solchen Vorgehensweisen. Nun könnte allerdings das Schengener Abkommen nicht nur zu einem Verlust an Bewegungsfreiheit im Innern führen, sondern vielmehr auch zu einer systematischen Fichierung durch das Schengener Informations-System, das ebenfalls zweckentfremdet und miss-braucht werden kann.

Die Schengen-Befürworter versuchen diesbezüglich zu beruhigen, indem sie versprechen, dass diese Datenbanken streng kontrolliert würden und dass sie nur dem ursprünglich vorgesehenen Zweck dienen können. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass ein solches System, wenn es einmal funktioniert, dazu verleitet, neue Anwendungen zu finden, anstatt es abzuschaffen. Die EU arbeitet bereits am „SIS II“, das den Verwendungszweck der Daten, die Art der aufgenommenen Daten und die Behörden, die Zugang dazu haben, ausweitet.

„Nach dem Beispiel des deutschen Vorschlags findet die Schweiz, dass man den Polizeikräften einen breiten Zugang zu diesen Informationen geben sollte“.5

Was heisst nun einen breiten Zugang ermöglichen? Welches sind genau die aufgenommenen Daten? Riskiert das „SIS“ nicht, anstatt sich auf gefährliche, europaweit gesuchte Verbrecher zu beschränken, auch noch das geringste Delikt zu registrieren?6 Könnte es sogar eines Tages zu einem Instrument der politischen Polizei werden? 7

Das „SIS“ kann höchst sensible Daten speichern, nicht nur über gesuchte Kriminelle, sondern auch über Verdächtige sowie einfache Zeugen, deren Fichierung besonders riskant ist. Mindestens ein Fall eines Beamten, der Informationen aus dem „SIS“ an das organisierte Verbrechen verkaufte, hat sich bereits ereignet.8 Mit der Fortführung der Liste jener Beamten, die Zugang zu den Daten haben, würde sich die Gefahr der Wiederholung solcher Vorfälle stets erhöhen.

Ähnliche Bestimmungen gelten für den Datenschutz von Personen, die ein Visa beantragen, für Asylsuchende und Waffenbesitzer. Wenn es darum geht, Daten an einen Schengen/Dublin-Staat weiterzuleiten, ist die Weitergabe von persönlichen Daten an eine fremde Behörde „gleichzustellen mit einer Mitteilung unter Bundesstaaten“9. Wenn die Daten einen nicht mit Schengen/Dublin verbundenen Staat betreffen, muss dieser „einen Daten-schutz von einem entsprechenden Niveau“ gewährleisten. Es sind jedoch Ausnahmen vorgesehen, welche die Datenweitergabe an „einen Drittstaat ermöglichen ungeachtet des mangelnden Niveaus des Datenschutzes“, unter der einzigen Voraussetzung, dass „die betreffende Person unzweifelhaft ihr Einverständnis gegeben [habe] ; wenn es sich um sensible Daten oder Personenprofile handelt, muss die Zustimmung ausdrücklich erfolgen“, ferner wenn „die Mitteilung unerlässlich ist für die Wahrung eines übergeordneten öffentlichen Interesses oder für die Feststellung, die Ausübung oder die gerichtliche Verteidigung“.10 Was ist denn im ersten Fall nun ein Einver-ständnis, das unzweifelhaft wäre, ohne expliziten Charakter? Und was ist diese „Wahrung eines übergeordneten öffentlichen Interesses“, das angeblich die Übermittlung von sensiblen Daten an einen Staat rechtfertigt, der den Datenschutz nicht gewährleistet?

Es erstaunt, dass die politischen Kreise, und ganz besonders die politische Linke, die traditionsgemäss kritisch gegenüber staatlichen Angriffen auf den Schutz der Persönlichkeit eingestellt sind, sich über all diese Auswirkungen hinwegsetzen, ganz zu schweigen von der biometrischen Fichierung der über 14-jährigen illegalen Einwanderer.11 Hätten sie nicht Alarm geschlagen, wenn diese Massnahmen auf Bundesebene vorgeschlagen worden wären?

Diese Passivität ist umso beunruhigender, als die EU schon beginnt, sich den Ruf einer Bürokratie zuzulegen, die nicht davor zurückschreckt, sich wie in einem Polizeistaat zu verhalten.12

Selbst wenn angenommen wird, dass das „SIS“ ein taugliches Instrument sei, so wäre es durchaus im Interesse der EU, dass die Schweiz die Kriminellen aus europäischen Ländern verhaftet und die Daten über jene kriminellen Schweizer an sie weiterleitet, die in die EU gereist sind. Dabei scheint es wahrscheinlich und logisch, dass die Schweiz sehr wohl ein „Schengen light“ hätte aushandeln können, das sich auf den Zugang zum „SIS“ beschränkt hätte. Es sei daran erinnert, dass es der Bundesrat war, der als Antragsteller für den Schengen-Teil der bilateralen Abkommen II auftrat und es von Seiten der EU kein Bestehen auf einen Beitritt der Schweiz zu Schengen gab.

Es wäre angesichts der Tatsache verwunderlich, dass selbst jene Staaten, die kein „angemessenes Datenschutzniveau“ gewährleisten können, Zugang zu den „SIS“-Daten bekommen könnten und dass die Schweiz ihrerseits dazu nicht berechtigt gewesen wäre, ohne Schengen anzugehören. Ausserdem

„haben die Zollbeamten heute nur einen beschränkten Zugang zum „SIS“, und zudem nicht einmal von allen Zollposten aus“.13 Heisst dies, dass gesetzliche Bestimmungen eine Unterscheidung machen sollten zwischen den verschiedenen Zollbüros? Es ist fraglich, ob es sich nicht eher um einen Mangel an Willen der Schweizer Behörden handelt, umso mehr, als die EU nicht gegen den Austausch der „SIS“-Daten mit den Nichtunterzeichner-Staaten von Schengen zu sein scheint.14 Grossbritannien und Irland müssten beispielsweise am „SIS“ im Rahmen einer Teilratifikation von Schengen teilnehmen.

1.1.2 Sicherheit oder Import von Kriminalität?

Wenn Schengen in der Verbrechensbekämpfung so effizient wäre, wie es behauptet wird, dann erstaunt es, dass die Schweiz, umgeben von Schengen-Staaten, davon bislang nicht profitiert hat. Jedenfalls ist unklar, weshalb eine zusätzliche, an den Grenzen vorgenommene Kontrolle der Schweiz weniger Sicherheit bieten soll. Überzeugend für die Effizienz von Schengen wäre lediglich gewesen, wenn die Schweizer Zollbeamten nichts mehr zu tun gehabt hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall. Im Jahr 2003 haben die Grenzwächter 101'219 Personen an den Grenzen zurückgewiesen, 34'063 davon wurden der Polizei übergeben.15 Auf Grund der Polizeistatistiken lässt sich annehmen, dass die Schweiz im Vergleich mit ihren Nachbarn ein relativ sicheres Land ist. 16

Tötungsdelikte Raub Körperverletzungen

Luxemburg 14.2 Spanien 233.8 Grossbritannien 834.0
Finnland 9.9 Belgien 211.7 Schweden 663.2
Belgien 5.3 Frankreich 185.1 Belgien 546.9
Italien 4.3 Portugal 170.7 Finnland 537.8
Dänemark 4.1 Grossbritannien 160.0 Deutschland 464.2
Frankreich 3.9 Niederlande 117.0 Österreich 459.9
Deutschland 3.8 Schweden 101.4 Portugal 433.2
Spanien 3.0 Irland 81.1 Niederlande 277.5
Grossbritannien 2.9 Deutschland 72.2 Luxemburg 260.0
Griechenland 2.7 Luxemburg 70.2 Dänemark 183.0
Österreich 2.5 Italien 68.4 Frankreich 179.2
Schweiz 2.2 Schweiz 30.2 Schweiz 75.0

Die Statistiken der Genfer Haftanstalt Champ-Dollon, einem der grössten Gefängnisse der Schweiz, bestätigen diese Fakten. Im Jahre 2004 waren 15% der Häftlinge Schweizer, 34% in der Schweiz lebende Ausländer und 51% im Ausland lebende Ausländer.17 Und trotz der aus dem „Sicherheits-raum“ von Schengen stammenden Kriminalität bleiben die Schweizer Städte insgesamt sicherer als jene, die direkt im erwähnten Raum liegen.18

Die Schweiz ist folglich von Ländern mit einer grösseren Kriminalitätsrate umgeben, die Schengen nicht einzudämmen vermag. Ein bedeutender Teil der Kriminalität in der Schweiz stammt von Personen, die die Grenzen überschritten haben und dies, obschon eine bedeutende Anzahl der Personen durch Grenzwächter kontrolliert wurden.

1.1.3 Aussengrenzen und Visa

„Die Aufhebung der traditionellen Personenkontrolle an den Binnengrenzen wird kompensiert durch eine merkliche Verstärkung der Überwachung der Aussengrenzen des Schengen-Raumes.“ 19

Das gleiche Dokument behauptet jedoch, dass die „statischen“ Grenzkon-trollen ineffizient und dass die „dynamischen“ Kontrollen, also die internen, um einiges besser seien. Wäre dies der Fall, weshalb soll denn das gleiche Vorgehen nicht auch auf die Aussengrenzen angewendet werden? Überdies müssen ernsthafte Zweifel an der Realisierung dieser „Verstärkung“ ange-bracht werden, wie das Beispiel des jüngsten Visa-Skandals in Deutschland gezeigt hat, der in ganz Europa für Schlagzeilen sorgte.

„Die Anzahl der Visa explodierte ab dem Jahr 2001, was eine massive Einreise unerwünschter Personen nach Deutschland – also in den Schengen-Raum – zur Folge hatte : Terroristen, Mafiosi, Schwarzarbeiter, jedwelche Arten von Schiebern, Zuhältern...“ 20

Wenn es die Schweiz für den Tourismus als förderlich hält, die Schengen-Visa (für alle oder nur eine Anzahl Länder) anzuerkennen, so kann sie dies ohne weiteres unilateral tun, das heisst, ohne mit Schengen verbunden zu sein, wie es bereits für eine Anzahl Länder gehandhabt wird. Sie kann also die Interessen des Tourismus und jene der Sicherheit des Landes gegen-einander abwägen. Als Folge des Visa-Skandals könnte sie zum Beispiel die Anerkennung der Schengen-Visa für bestimmte Staatsbürger aufheben und diese erst wieder einführen, wenn glaubwürdige Massnahmen getroffen worden sind, um solche Probleme zu vermeiden.

Alle diese Möglichkeiten würden der Schweiz entgehen, wenn sie sich mit Schengen assoziiert. Die unerwünschten, in den „Sicherheitsraum“ von Schengen als sogenannte Touristen eingereisten Personen können sich dort frei bewegen und folglich, wenn die Schweiz dazu gehört, ohne Kontrolle in die Schweiz einreisen. Wäre die Schweiz beispielsweise jetzt Schengen-Mitglied, hätte sie gegen die Folgen der deutschen Verfehlungen nicht viel unternehmen können. Vielleicht wird Deutschland in Zukunft strenger in der Visa-Erteilung sein, doch gibt es keinerlei Garantien bezüglich der Politik aller Schengen-Mitglieder auf diesem Gebiet.

Die Schweiz kann im Hinblick auf den Schengen-Beitritt entscheiden, ob sie eine grosszügige Visums-Politik (unilaterale Anerkennung aller Schengen-Visa, sogar grössere Erleichterung für die Beschaffung eines Visums in die Schweiz als für den Schengen-Raum) oder eine restriktive Politik einschlagen will. Die Schweiz hat ihre Attraktivität deshalb erworben, weil sie als offenes, unabhängiges und sicheres Land galt, auch wegen der Grenzkontrollen.

1.2 Liberales Waffengesetz

Der Gedanke, das Waffengesetz zu „verschärfen“, ist nicht neu. Während gewisse Gruppen aus Idealismus schon lange davon träumen, war es die frühere Bundesrätin Ruth Metzler, die eine Revision in dieser Richtung eingeleitet hatte. Allerdings waren die Antworten der betroffenen Kreise auf die Vernehmlassung derart negativ21, dass eine zusätzliche Konsultation stattfand, die insbesondere die Einführung eines Registers der Waffenbesitzer beinhaltete, die kaum grösseren Erfolg zeitigte. Ausser den bürgerlichen Parteien hatte sich sogar die „economiesuisse“ dagegen ausgesprochen.22 Merkwürdigerweise gibt es bei Schengen in dieser Frage weniger Kritik, auch wenn die Verschärfung weiter geht als die Revision und selbst noch die Fichierung aller Waffenbesitzer mit einschliesst.

1.2.1 Sicherheit

Der angebliche Zweck der Schengen-Artikel in Bezug auf den Waffenbesitz lautet, den Missbrauch zu bekämpfen. Dazu gilt es festzustellen, dass sie ihr Ziel nicht wirklich erreichen; denn trotz „besser überwachten“ Aussengrenzen und trotz restriktiverer Gesetzgebung ist der Handel mit illegalen Waffen nicht aus den Ländern des Schengen-Raums verschwunden.23


 

 

 

13

Entgegen der schweizerischen Tradition widersetzt sich Schengen dem legalen Waffenbesitz ausdrücklich. Schengen sieht minimale Restriktionen vor, wobei es sich von selbst versteht, dass jedes weitergehende Waffenver-bot für die öffentliche Sicherheit nur von Vorteil sein kann. Nun haben Länder wie Frankreich oder Grossbritannien, deren Gesetzgebung einen legalen Erwerb von (in der Schweiz gebräuchlichen) Waffen erschwert bis ganz verunmöglicht, viel grössere Sicherheitsprobleme.24

Das Beispiel Grossbritanniens (das nicht zu Schengen gehört, dessen Gesetzgebung für den Waffenbesitz jedoch über die Erfordernisse hinaus-geht) ist besonders aussagekräftig. Die mit Feuerwaffen begangenen Delikte haben seit deren Quasi-Verbot klar zugenommen, was nahe legt, dass die Abwesenheit legaler Waffen zu einem allgemeinen Verlust an Sicherheit führen kann.25

Wenn die Waffen zudem kriminalitätsfördernd wären, wie es die Schengener Gesetzgebung impliziert, wäre es unverständlich, dass die Feuerwaffen in der Schweiz, in welcher die Zahl der legal sich im Privatbesitz befindlichen Waffen auf mehrere Millionen geschätzt wird, in so wenig Kriminalfällen benützt werden. Im Jahr 2002 wurden Feuerwaffen bei 32% der Morde, 1% der Körperverletzungen, 11% des Strassenraubs und 0,0029% der Diebstähle eingesetzt.26

1.2.2 Freiheit

Der Bundesrat versucht, die durch die Schengener Gesetzgebung erfor-derlichen Änderungen betreffend Waffen als eine einfache Formalität darzu-stellen. Die Änderungen des Waffengesetzes stellen jedoch nicht weniger als einen Drittel der vorgesehenen Gesetzesänderungen im Falle eines Beitrittes der Schweiz zu diesem Abkommen dar. Sie haben sehr reale Folgen für den Waffenbesitz.

Erstens würde das Waffengesetz zukünftig auch den Waffenbesitz regeln.27 Alle sich gegenwärtig in legalem Besitz befindlichen Waffen müssten deklariert werden.28 Das dadurch erforderliche Register29 (und ginge es auch nur darum, die „Kriminellen“ eruieren zu können, die ihre Waffen nicht deklariert hätten) könnte eine erste Etappe zu einer weiteren Konfiskation sein, wie dies die Erfahrung anderer Länder zeigt. Zweitens würde der Waffen- und Munitionserwerb noch mehr reglementiert und erschwert infolge verschiedener Änderungen, die zwar geringfügig scheinen können, jedoch zusätzliche Einschränkungen der Handelsfreiheit und Beschränkung der Individualrechte sind.30 Drittens sieht Schengen die Verpflichtung vor, jedes Gesuch um Erwerb zu begründen. Um die Besitzer von Waffen zu beschwich-tigen, macht der Bundesrat geltend, dass die Bestimmungen von Schengen durch eine flexiblere gesetzgeberische Anpassung und administrative Auslegung gemildert würden.31 Nun lassen der inzwischen eingeführte richterliche Ermessensspielraum bei der Erteilung von Bewilligungen und die potentielle Instabilität der administrativen Richtlinien, die den politischen Zufällen unterworfen sind, die Befürchtung aufkommen, dass die Auslegung dieser Gesetzgebung zunehmend straffer werde. Sei dies, weil der Bundesrat sehr wohl diese Richtung verfolgt, sei es, als Folge der möglichen Pressionen aus Brüssel, damit die von dort stammenden Bestimmungen angewandt werden können.

1.3 Asyl, Dublin und Migrationspolitik

Die gegenwärtige Asylpolitik weist zahlreiche Mängel auf, die von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden. Die breite Unterstützung der verschiedenen, oft kontraproduktiv auf eine Verschärfung abzielenden, politischen Initiativen im Asylbereich, belegt dies. Das Asylwesen sollte idealerweise eine Aufgabe der Zivilgesellschaft sein, die von privaten Institutionen übernommen und durch freiwillige Beiträge finanziert wird. Das gegenwärtige System behindert den freien Verkehr von Personen und die Vertragsfreiheit, indem es die (politischen und wirtschaftlichen) Flüchtlinge davon abhält, sich in der Schweiz zu integrieren und zu arbeiten. Das staatliche Asyl verleitet die Leute dazu, in ein Land auszuwandern, in welchem sie Sozialleistungen erhalten, wobei sie jedoch keine dauerhafte Zukunft haben, sei dies aus wirtschaftlichen oder aus gesetzlichen Gründen. Die langwierigen Verfahren, die Ungewissheit und die Risiken der Rückschaffung tragen zudem noch zur Erschwerung der Integration und der langfristigen Planung bei.

Die staatliche Asyl- und Einwanderungspolitik ist oft absurd, bürokratisch und unmenschlich. Beispiele dafür sind die finanzielle Unterstützung von Perso-nen, die arbeitswillig sind, jedoch nicht arbeiten dürfen, die Zurückweisung von Familien oder gut integrierten Arbeitenden oder die Duldung von nicht-integrierten Personen, welche das System missbrauchen, ja sogar von Krimi-nellen, die bleiben, weil sie „nicht ausweisbar sind“, oder auch von jenen, die ohne Grund einreisen, um Entschädigungen in Form einer „Rückkehrhilfe“ zu erhalten. Eine andere Problematik sind jene illegalen Einwanderer, die arbeiten und sich integrieren, aber als unerwünscht erklärt werden, weil sie nicht aus dem „richtigen Land“ stammen. Oder jene Einwanderer, die in der Schweiz aufgewachsen sind, sich dort integriert haben, jedoch nicht mehr legal zurückkommen dürfen, weil sie mehr als zwei Jahre im Ausland waren und daher ihre Niederlassungsbewilligung nicht wiedererlangen können.

Auf individuelle Integrationsmöglichkeiten, Arbeitsverträge oder Qualifi-kationen bezogen, ist der Status „legal“ oder „illegal“ willkürlich, weil er bei-spielsweise von Übereinkünften zwischen Staaten oder von Unterschei-dungen zwischen „europäischen“ und „nicht-europäischen“ Einwanderern abhängig ist.

Der Gipfel der Absurdität der Migrationspolitik sind die ausländischen Studen-ten, denen die Schweiz ihr Studium finanziert. Diese hätten die Ausbildungs-kosten auch zurückgezahlt, indem sie in der Schweiz gearbeitet, Steuern bezahlt und dabei noch zum wirtschaftlichen Wachstum beigetragen hätten32. Gerade die rohstoffarme Schweiz ist auf hochqualifizierte Personen aus der ganzen Welt angewiesen, denen jedoch vielfach die Arbeitsbewilligung ver-weigert wird.

Dieser Protektionismus auf dem Arbeitsmarkt lässt sich nur mit falschen Wirtschaftstheorien rechtfertigen, welche die Welt als Nullsummenspiel begreifen, bei dem jede (legale oder illegale) ausländische Arbeitskraft einer „inländischen“ die Arbeit stiehlt und der Markt ausserstande ist, die Nachfrage nach Ausbildung dem Angebot an Arbeit anzupassen.

Die oft unberechtigte Stigmatisierung der illegalen Immigration steht im Gegensatz zu den kollektiven Regulierungen der sogenannten „sans papiers“, die jedoch das Problem auch nicht lösen. Eine Regulierung gäbe den illegalen Immigranten den Zugang zu den Sozialleistungen und könnte nur neue dazu verleiten, einzig mit dieser Absicht zu kommen. Wenn zudem die Regulierungen mit Minimallöhnen, Steuern und anderen kostenpflichtigen Sozialleistungen verbunden sind, könnten die ehemaligen Immigranten wieder zu Arbeitslosen werden.

Es ist illusorisch, von Dublin die Lösung der auf diesem Gebiet anstehenden Probleme in der Schweiz zu erwarten. Im Gegenteil ist vielmehr zu befürch-ten, dass es den Status quo in der staatlichen Asylpolitik zementiert und so die auf diesem Gebiet erforderlichen Reformen verhindert; Reformen, die den humanitären und freiheitlichen Traditionen der Schweiz mehr entsprechen als die bisherige staatliche Asylpolitik.

Im Fall eines Beitritts zu Dublin sieht das Integrationsbüro Einsparungen von jährlich 73 Millionen Franken vor, bei Ausgaben von ca. einer Milliarde Franken für das Jahr 2007.33 Diese Zahlen beruhen auf der vagen Annahme, dass die Dublin-Länder gewissenhaft alle Erstasylgesuche registrieren und dass tatsächlich eine Harmonisierung der Vorgehensweisen auf europäischer Ebene stattfindet, wobei ja bereits starke Disparitäten selbst unter den Schweizer Kantonen festzustellen sind.34 Die Schätzungen des Integrations-büros scheinen ebenfalls relativiert zu werden durch den jüngst feststellbaren Rückgang der Asylgesuche infolge der reduzierten sozialen Leistungen.

Zusammenfassend geht der liberale Ansatz in der Frage der Immigration und des Asyls dahin, dass die Einwanderung, sei sie politisch oder wirtschaftlich begründet, weder staatlich behindert noch subventioniert werden sollte.35 Solange der Wohlfahrtsstaat existiert, wie es der berühmte Ökonom Milton Friedman einst formulierte, kann es keine freie Immigration geben.

2. Auswirkungen auf den institutionellen Wettbewerb

2.1 Vereinheitlichung der Gesetze und rechtliche Unabhängigkeit

„Solche Verhandlungen sind unangemessen, wenn sie mit unerlässlichen Souveränitätsstransfers bei supranationalen Instanzen verbunden sind (Zollunion, Währungsunion, Schengen, Handelspolitik und Sicherheits-politik)“.36

Schengen impliziert eine Vereinheitlichung der Gesetze, zumindest in bestimmten Fällen auf europäischer Ebene. Die Schweiz müsste nicht nur unzählige Seiten gesetzgeberischer Texte einführen, die von der EU stammen, sondern sich auch den jeweiligen Änderungen der Schengener Gesetzgebung unterwerfen. Die Beschlüsse, welche die Schweizer direkt betreffen, würden demnach von der Brüsseler Bürokratie gefasst, fern der Realitäten dieses Landes. Europa würde sich einem einheitlichen Rechtsraum annähern und den fiskalischen und institutionellen Wettbewerb einschränken.

„Wie dies für Norwegen und Island der Fall ist, werden die Beitrittsbeschlüsse der Schweiz keinerlei formelles Recht auf Mitentscheidung (“decision-making”) einräumen. Die Änderung einer Schengener oder Dubliner Errungenschaft liegt somit einzig in der Kompetenz der zuständigen Organe der EG und der EU.“37

Die Schweiz hätte zwar theoretisch die Möglichkeit, die neu beschlossenen Gesetze zurückzuweisen, würde damit aber einen Ausschluss aus Schengen riskieren. Die Schweizer Regierung würde es daher vernünftigerweise kaum wagen, künftige gesetzgeberische Anpassungen zu verweigern, auch wenn sie den Interessen des Landes entgegenliefen.

Die Schengener Gesetzgebung ist evolutiv und wird von der Europäischen Kommission beschlossen, ohne Mitentscheidungsrecht der Schweiz. Es ist vorauszusehen, dass dieser Misstand dereinst von den EU-Befürwortern als gewichtiges Argument für den Beitritt der Schweiz zur EU benützt wird. Anstatt zu versuchen, sich in die Gleichförmigkeit der Europäischen Union einzureihen, sollte die Schweiz vielmehr darauf abzielen, auf Dauer ihre einzigartige Stellung aufrechtzuerhalten und eine für Investoren und Unter-nehmer attraktive Region zu bleiben, unter Beibehaltung ihrer rechtlichen Autonomie, die es ihr ermöglicht, sich von den Nachbarn abzuheben und mit ihnen in einen friedlichen Wettbewerb zu treten.

2.2 Bankgeheimnis und Besteuerung

„Man soll nicht länger glauben machen, die Schweiz sei als grosse Gewinnerin aus dieser Verhandlung hervorgegangen. Sie hat vielmehr ein grösseres Zugeständnis gemacht, indem sie sich bereit erklärte, für ihre europäischen Nachbarn Steuern einzuziehen.“38

Wenn Schengen – im Gegensatz zu anderen aus dem zweiten Verhandlungs-zyklus hervorgegangenen bilateralen Abkommen – das Bankgeheimnis nicht direkt angreift, so weist auch nichts darauf hin, dass es gestärkt wird. Es wird lediglich verhindert, dass das Bankgeheimnis durch spätere und damit hypo-thetische Entwicklungen ausgehöhlt wird. Der einzige Beitrag ist eine gewisse Rechtssicherheit als Resultat des mit der EU abgeschlossenen Abkommens, das die Anerkennung der doppelten Strafbarkeit und darüber hinaus von schweizerischen Prinzipien wie die Unterscheidung zwischen Steuerhinter-ziehung und Steuerbetrug indirekt ermöglicht.

In diesem Zusammenhang sollte man auch den negativ besetzten Begriff der Steuerhinterziehung hinterfragen. Die angebliche Steuerhinterziehung ist in den meisten Fällen nichts anderes als der legitime Wunsch der Steuer-pflichtigen, einen grösseren Teil ihres Geldes zu behalten. Die von der EU auf diesem Gebiet unternommenen Versuche, das Steuerwesen auf europäischer Ebene zu harmonisieren, müssen als solche kritisiert werden. Der Steuer-wettbewerb zwingt die Staaten, sich der Praxis konfiskatorischer Zinssätze zu enthalten. Die europäischen Staaten wären besser beraten, die Schweiz auf friedliche Weise durch die Senkung der Steuersätze und die Vereinfachung der Steuersysteme zu konkurrenzieren als durch ein Steuerkartell und eine Kriminalisierung der Steuerzahler.

Die erwähnte Rechtssicherheit ist dennoch relativ, da die Schengen-Gesetze abänderbar sind. Die Gefahr für das Bankgeheimnis besteht darin, dass die Schweiz den anderen Staaten Rechtshilfe in Strafsachen auf der Basis des Schengener Durchführungsübereinkommens im Fall von einfacher Steuer-hinterziehung früher oder später gewähren müsste. Als einzige Garantie gegen eine solche Entwicklung kann die Schweiz neue Reglementierungen der EU auf dem Gebiet der Direktbesteuerung (opting out-Klausel) zurückweisen. Nichts garantiert hingegen, dass die von der Schweiz gemachten Zugeständnisse im Rahmen der anderen Abkommen den Druck auf das Bankgeheimnis beenden werden. Diskutabel ist auch, dass die Schweiz an Unabhängigkeit gewonnen haben soll, indem sie es akzeptierte, sich mit dem Abkommen zur Zinsbesteuerung zum Steuereinzieher der EU zu machen. Zweifelhaft ist auch, dass eine solche neue Steuer positive Auswirkungen auf den schweizerischen Finanzmarkt haben soll.

3. Freihandel und Europapolitik der Schweiz

Die Befürchtung, dass ein Verzicht auf Schengen das Ende des bilateralen Weges bedeuten würde, ist fehl am Platz. Ganz im Gegenteil hätte die Schweiz mit dem Beitritt zu Schengen einen grossen Schritt in Richtung der EU getan. Der bilaterale Weg heisst nicht, jegliches Abkommen annehmen zu müssen. Die guten Beziehungen, vor allem die geschäftlichen, zwischen der Schweiz und der EU sowie die andauernde wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz40 würden nach dem Verzicht auf den EU-Beitritt nicht in Frage gestellt; und es gibt keinen Grund, weshalb es bei einem Verzicht auf Schengen/Dublin der Fall sein sollte.

3.1 Zollunion gegen wirtschaftliche Öffnung

Die Beibehaltung der Güterkontrolle unter Aufhebung der Personenkontrollen könnte sich in der Praxis als schwierig erweisen. Anstatt zum freien Waren-verkehr überzugehen, sieht der Bundesrat eher einen Grund, eine Zollunion mit der EU einzugehen. Die Integration in die EU wird also in die Nähe der formellen Zugehörigkeit führen, welche der Bundesrat sogleich preisen wird, um das „Recht auf Mitentscheidung“ einzufordern. Es handelt sich hierbei um ein Szenario, dessen Plausibilität der Ökonom Franz Jaeger, Professor und Leiter des Forschungsinstituts für empirische Ökonomie und Wirtschaftspolitik der Universität St. Gallen mit 60% bis 70% einschätzt.41

Eine Zollunion mit der EU involviert also einerseits ein grösseres Risiko eines EU-Beitritts mit allen negativen Konsequenzen wie einer Verdoppelung der Mehrwertsteuer, einer Fülle bürokratischer Regulierungen, einer wirtschaft-lichen und politischen Zentralisierung, sowie einer gemeinsamen Tarifpolitik gegenüber den Ländern ausserhalb der Union. Die Schweiz könnte also nach Gutdünken der Europäischen Kommission dazu veranlasst werden, ihre Zollschutzmassnahmen zu erhöhen, obwohl es eigentlich vorteilhafter wäre, dass sie sich wirtschaftlich gegenüber der ganzen Welt und nicht nur gegenüber der EU öffnet, die sich dem Wettbewerb zunehmend verschliesst, wie es die Aufweichung des Stabilitätspaktes oder die Absage an die Bolkenstein-Direktive deutlich machen. Die Bolkenstein-Direktive hätte mit der Liberalisierung der Dienstleistungen wesentlich zur Vergrösserung der wirtschaftlichen Freiheit beigetragen und den institutionellen Wertbewerb auf weniger Reglementierungen ausgerichtet. Was den Stabilitätspakt anbelangt, konnten Frankreich und Deutschland, welche des Stabilitätspaktes am meisten bedürfen42, erreichen, dass dieser bis zum Substanzverlust abge-ändert wurde, so dass eine Haushaltsdisziplin beliebig wird.43

Die EU, die beabsichtigte, mit den USA in Bezug auf deren Wirtschaftsmacht und Wettbewerbsfähigkeit zu rivalisieren und dabei das „europäische Sozial-modell“ zu bewahren, liegt jedoch gemäss zahlreichen Indikatoren weit zurück, sowohl hinter der Schweiz wie auch den USA.44

Der freie Warenverkehr und die schweizerische Politik der wirtschaftlichen Öffnung sollten sich also nicht auf die EU beschränken, sondern vielmehr den Freihandel mit sämtlichen Ländern der Welt anstreben.45 Als Schritt in diese Richtung könnte die Schweiz zum Beispiel ein Abkommen des freien Güteraustauschs mit den Vereinigten Staaten anstreben.46

3.2 Beitrag zur Kohäsion der EU

Wenn der freie Handel ein Mittel ist, alle Beteiligten reicher zu machen, zeigt die Erfahrung, dass die Subvention dagegen eine kostspielige und zudem ineffiziente und oft illusorische Form der Hilfe ist.

„ Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) stellt einen entscheidenden Schritt dar zur Sicherung des Friedens, der Stabilität und der Prosperität in Europa, worüber sich die Schweiz nur freuen kann, solange sie auch ihren Interessen entspricht. Auf dieser Überlegung beruht auch der Beschluss des Bundesrates, einen Beitrag ins Auge zu fassen, um den sozialen und die wirtschaftliche Kohäsion in Europa zu fördern. Die Schweiz ist im Prinzip bereit, jährlich einen Betrag von 200 Millionen Franken während fünf Jahren zu gewähren, um zur Entwicklung der neuen EU beizutragen.“47

Der Bundesrat hat also einen Betrag von einer Milliarde Schweizer Franken für die Kohäsion der EU versprochen. Die Diskussionen über die Zahlung dieser Milliarde waren mit jenen über die Bilateralen Abkommen II – zu denen Schengen gehört – verbunden.

„Die Europäische Kommission wünscht, dass Bern finanziell zum Aufbau eines einzigen grossen Marktes beiträgt, von dem die Schweiz profitieren wird“.48

Es ist jedoch unklar, weshalb der „Aufbau“ eines europäischen Binnen-marktes Kosten verursacht. Die Abschaffung von Warenkontrollen und weniger Gesetze sollten eigentlich zu grösseren Ersparnissen führen. Sicher gibt es weniger bei den Zollabgaben zu verdienen, doch wird deren Betrag gezwungenermassen geringer sein als die Gewinne für die gesamte Gesellschaft. Exakt am Vorabend des Abschlusses der Bilateralen Verträge hat Bern den verlangten Tribut akzeptiert:

„ Die Botschafter der 25 Mitgliedländer der Europäischen Union (EU) haben am Donnerstag den Kompromissplan zur zweiten Runde der bilateralen Verhandlungen geprüft. Und es ist kein Zufall, dass die Schweiz am Vorabend versprochen hat, eine Milliarde Franken über fünf Jahre dem Kohäsionsfonds der EU zu überweisen.“49

Prinzipiell müsste man zuerst einmal nach der Rechtfertigung einer solchen Art von Hilfe fragen. Es ist natürlich immer leicht, mit dem Geld anderer grosszügig umzugehen. Die Hilfe an solche, die sie nötig haben, müsste auf einer streng freiwilligen Grundlage erfolgen, und nicht über Steuerumver-teilungen oder staatliche Subventionen. Die osteuropäischen Länder müssten sich mit ihrer Erfahrung der Ineffizienz von Umverteilungen als erste gegen-über einer solchen Art von Hilfe kritisch zeigen; und bräuchten sie diese Hilfe auch wirklich? Die Öffnung der Märkte ist bereits eine gegenseitig profitable Form von „Hilfe“. Was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft, sind Investi-tionen immer besser und nachhaltiger als Almosen entgegenzunehmen und damit auch in die Abhängigkeit zu geraten. Zahlreiche postkommunistische Länder scheinen dies verstanden zu haben, indem sie ausländische Investoren mit einer attraktiven Besteuerung anlocken, zum Beispiel mittels einer „flat tax“. Und gerade dort täte die EU besser daran, das „Laissez-faire“ zu praktizieren und den Steuerwettbewerb spielen zu lassen, anstatt aus technokratischer Perspektive zu harmonisieren und zu regulieren.

Die neuen Mitgliedsländer profitieren von ihrem Güteraustausch aus dem gleichen Grund, wie die Schweiz. Der Begriff „freiwilliger Austausch“ spricht für sich selbst. Wenn nun also die Schweizer Wirtschaft von der EU-Erweiterung durch den Handel mit den neuen Mitgliedsländern profitiert, profitieren diese ebenfalls. Es ist also nicht klar, warum und wozu die Schweiz eine Milliarde Franken zahlen sollte, umso weniger, als diese grosszügige, von der Gesamtheit der Steuerzahler finanzierte Spende hauptsächlich durch die bilateralen Verträge bedingt ist und nicht durch die eigentliche EU-Erweiterung.

Schlussfolgerung

Die Schweiz soll sich für den Weg des globalen, freien Handels entscheiden und nicht für jenen des kontinentalen Regionalismus. Sie soll die Vertrags-freiheit garantieren, insbesondere durch die Gewährung der Niederlassungs-freiheit für Arbeitende aus Europa und aus anderen Regionen der Welt und sie soll ein attraktiver Finanzplatz bleiben, der die Privatsphäre und die Vertraulichkeit von Bankinformationen bewahrt.

Die Aufhebung von Grenzen ist nur für ein Gebiet vertretbar, dessen Lebensstandard und Sicherheitsniveau relativ hoch und homogen ist. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt illusorisch, Europa als einen solchen Raum zu betrachten, der zudem ein höheres Sicherheitsniveau aufweisen müsste als die übrige Welt, damit die kritisierte Unterscheidung zwischen den inner-europäischen und den aussereuropäischen Ländern gerechtfertigt ist. Die andere Option, nämlich auf die verschiedenen Bevölkerungs-Überwachungs-und -Fichierungssysteme (SIS, Eurodac, Register der Waffenbesitzer) zu zählen, um den durch die Aufhebung der Grenzen entstandenen Sicherheits-verlust zu kompensieren, ist aus liberaler Perspektive weder vertretbar noch in finanzieller Hinsicht durchführbar.

Auf Grund der erheblichen Eingriffe in die individuellen Eigentumsrechte, in den institutionellen Wettbewerb und in den freien Handel, welche der Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin bewirken würde oder könnte, verdienen die Abkommen eine ernsthafte Neubeurteilung. Wie es die schweizerische Aussenministerin richtig erkannt hat, ist „Schengen ein sozialdemokratisches Projekt“.50 Sozialdemokratisch oder nicht, der Beitritt der Schweiz zu den Schengen/Dublin-Abkommen scheint aus liberaler Perspektive nicht vertretbar.